Selbstzahler

Als Selbstzahler spielen jegliche Formalitäten für Sie keine Rolle. Grundlage für die Berechnung meines Honorars ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten. In einigen Fällen sind die entstandenen Kosten für Sie ggfs. steuerlich absetzbar.

Beachten Sie bitte, dass sowohl Paarberatung als auch Coaching immer Selbstzahlerleistungen sind. Die konkreten Honorarsätze für diese Dienstleistungen teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.