Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich in einer Privatpraxis tätig bin, kann ich grundsätzlich gesetzlich Versicherten die Psychotherapie nur als Selbstzahler anbieten.

Nur in Ausnahmefällen im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung können nach Antragstellung die Kosten auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dieses Verfahren wurde eingeführt, da es je nach Region zu teilweise unzumutbaren Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit einem Kassensitz kommt. Gesetzesgrundlage ist §13 Abs.3 SGB V („Notfallregelung bei Unterversorgung“).

Seit dem 01.04.2017 gibt es neue Psychotherapierichtlinien, die einen besseren Zugang für Patienten zur Psychotherapie sicher stellen sollen. Dafür wurden die Terminservicestelle (TSS) bei der Kassenärztlichen Vereininigung Nordrhein und psychotherapeutische Sprechstunden bei den kassenärztlichen Kollegen eingerichtet. Seit dem 01.10.2018 werden darüber hinaus auch probatorische Sitzungen, also die Startphase in eine Psychotherapie, vermittelt.

Die TSS soll einerseits Sprechstundentermine andererseits Therapieplätze vermitteln. Ab dem 01.04.2018 ist das Aufsuchen einer psychotherapeutischen Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten vor dem Beginn der Psychotherapie verpflichtend. Wenn ein Patient die TSS zur Vermittlung nutzt, hat er jedoch kein Recht, sich den Behandler noch die Zeit oder den Ort der Behandlung auszusuchen.

Bei den psychotherapeutischen Sprechstunden soll eine erste Beratung durch einen kassenärztlichen Psychotherapeuten erfolgen. Zum Abschluss des Gesprächs soll dem Patienten eine Empfehlung für eine Folgebehandlung (z.B. Psychotherapie, stationäre Behandlung, Beratungsstelle, etc.) erteilt werden. Wichtig ist, dass es sich bei der Sprechstunde nicht um eine Psychotherapie handelt! So heißt die Zusage für eine Sprechstunde nicht, dass Sie bei dem Therapeuten auch die Therapie machen können. Wenn Sie eine Probatorik über die TSS vermittelt bekommen, sollten Sie im Vorfeld auch abklären, ob ein nahtloser Anschluss in die eigentliche Psychotherapie bei der Therapeutin oder dem Therapeuten überhaupt möglich ist.

Die Terminservicestelle erreichen Sie unter der Rufnummer 116 117.

Leider wurden jedoch keine neuen Psychotherapiekapazitäten in Form von Kassenzulassungen geschaffen, so dass die Versorgung mit einer Richtlinienpsychotherapie häufig trotz dringender Behandlungsbedürftigkeit weiterhin nicht zeitnah erfolgen kann. Sollten weder der Patient, noch die gesetzliche Krankenkasse oder die Terminservisestelle einen ambulanten Psychotherapieplatz finden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Kostenerstattung einer Psychotherapie bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten. Interessant sind dazu auch diese Beiträg der Tagesschau und des Spiegels.

Um die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu beantragen, sind in der Regel folgende Schritte notwendig.

  • Erkundigen Sie sich bei der Terminservicestelle nach freien Psychotherapieplätzen. Falls Ihnen eine Sprechstunde vermittelt wird, nehmen Sie diese wahr. Sie erhalten am Ende davon das Formular "PTV 11" mit wichtigen Empfehlungen für Ihre weitere Behandlung. Diese können Grundlage für die Beantragung der Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis sein. Gleiches gilt für die probatorische Sitzungen. Im besten Fall bekommen Sie darüber schon einen passenden Therapieplatz! In diesem Fall ist keine Kostenerstattung für die Behandlung in meiner Praxis durch die Krankenkasse möglich!
  • Sollten Sie keinen Therapieplatz angeboten bekommen haben, führen Sie eine Liste mit bereits kontaktierten kassenärztlichen Psychotherapeuten und deren Angaben zur Wartezeit in ihrer Praxis.
  • Für die Kostenerstattung einer Privatbehandlung durch die gesetzliche Krankenkasse muss ein dringender Behandlungsbedarf gegeben sein. Daher muss ein Arzt (bspw. Ihr Hausarzt) eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. In dieser sollte Ihr Arzt bescheinigen, dass die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung (Wichtig: einer Richtlinienpsychotherapie!) zeitnah erfolgen muss und eine mehrmonatige Wartezeit nicht vertretbar ist.
  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung. Anbei legen Sie das Protokoll mit den kontaktierten Psychotherapeuten mit Kassensitz, das Formluar PTV 11 aus der Sprechstunde und die ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung.

Natürlich können Sie auch bereits vor Antragsbewilligung ein erstes Gespräch bei mir wahrnehmen. In diesem Fall tragen Sie jedoch das volle Kostenrisiko, sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen!

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.

Erweiterte Informationen erhalten Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer NRW oder den Seiten der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.